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Sparpotential Unternehmen – Soviel sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit der SpenditCard

von | Mai 16, 2018 | Steuerfreie Sachbezüge

Die SpenditCard ist die flexibelste Möglichkeit, als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Sachbezüge zur Verfügung zu stellen. Viele Interessenten fragen sich, wie hoch das Sparpotenzial von Unternehmen mit der SpenditCard tatsächlich ist. Damit auch Sie ganz konkret nachvollziehen können, wie viel Sie und Ihre Arbeitnehmer durch die Inanspruchnahme der SpenditCard einsparen können, haben wir die folgende beispielhafte Rechnung für Sie erstellt.

Die Ausgangssituation

Wir gehen von einem ledigen und kinderlosen Mitarbeiter aus, der sich in Steuerklasse I befindet. Sein Bruttojahresgehalt liegt bei 30.000 €:

  • Lohnsteuerklasse: I
  • Kinderfreibeträge: 0,0
  • Kirchensteuer: Ja, Bayern
  • Beschäftigungsort: Bayern
  • Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung: Nein
  • Annahme: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung für den Arbeitnehmer 1,1%

Die Ausgaben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sehen in diesem Fall folgendermaßen aus:

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Sparpotential Unternehmen - Nettogehaltserhöhung von 528 € jährlich

Nehmen wir an, der Arbeitgeber unseres beispielhaften Mitarbeiters möchte ihm eine Gehaltserhöhung von 528 € netto jährlich zukommen lassen. Damit soviel Geld am Ende auf dem Konto des Arbeitnehmers ankommt, muss das Bruttogehalt natürlich dementsprechend erhöht werden, denn es fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Konkret muss der Arbeitgeber fast 900 € mehr ausgeben, damit beim Arbeitnehmer netto 528 € mehr ankommen:

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Sachbezug: Die Alternative zur Gehaltserhöhung

Der Staat ermöglicht es jedem Arbeitgeber, seinen Mitarbeitern 44 € monatlich, also 528 € im Jahr, steuerfrei als Sachbezug zukommen zu lassen. Als Sachbezug zählen unter anderem Tankgutscheine und Jobtickets, oder auch die SpenditCard mit dem Modul 44, die den großen Vorteil der Flexibilität bietet. Da es sich um eine Visa Prepaid Card handelt, auf welcher die Barabhebungsfunktion deaktiviert wurde, kann der Mitarbeiter selbst frei entscheiden, wofür er seinen Universalgutschein einlösen möchte.

Der Sachbezug per SpenditCard muss nicht versteuert werden, und es fallen auch keine Sozialabgaben an.* Damit ist die SpenditCard eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, da beide profitieren und am Ende netto mehr auf dem Konto des Mitarbeiters ankommt.

In unserem Beispielfall sieht das folgendermaßen aus:

Konkret spart der Arbeitnehmer hier also 69,23 € ein. Für den Arbeitgeber ist die jährliche Ersparnis sogar noch höher, sie liegt bei 368,52 €.

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Disclaimer: Diese Berechnungen wurden unter den oben genannten Annahmen erstellt und beziehen sich auf das Jahr 2018. In konkreten Fällen können die Beträge aufgrund individueller Berechnungen variieren.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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