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Home > Arbeitswelt im Wandel > Paragraph 37b – Pauschale Sachzuwendungen mit SPENDIT

Paragraph 37b – Pauschale Sachzuwendungen mit SPENDIT

von | Aug 18, 2018 | Arbeitswelt im Wandel

„Steuern sparen“ ist eine nahezu magische Formulierung für die meisten Unternehmen. Doch als Steuerberater weiß man, auf welche Paragraphen man zu achten hat, um die Steuerbelastung auf gesetzeskonforme und transparente Art zu senken. Dennoch erfordert es die Ausschöpfung aller legalen Möglichkeiten, um wirklich Vorteile für Unternehmen spürbar zu machen. Das ist allerdings oftmals mit viel personellem und zeitlichem Aufwand verbunden und schreckt Mandanten daher ab. SPENDIT hat innovative Instrumente geschaffen, die die gesetzlichen Richtlinien in digitaler Form voll erfüllen. So kostet die Verwaltung der pauschalen Sachzuwendungen nach Paragraph 37b EStG keinen zusätzlichen Personalaufwand. Das motiviert Ihre Mandanten, die steuermindernden Änderungen einzuführen. Denn die Steuersparnisse durch Sachzuwendungen lassen sich mit der SpenditCard ganz einfach in kleinen wie großen Unternehmen umsetzen.

Mehr Steuerentlastungen in Unternehmen nutzen

Mitarbeiter profitieren von einer für sie steuerfreien Extraleistung, während Ihre Mandanten diese nur pauschal versteuern. Das spart Geld auf beiden Seiten. In der Praxis ist es für viele Unternehmen schwierig, die Höchstgrenzen pro Mitarbeiter im Blick zu behalten. Schnell fehlt der Überblick: Wann ist bei welchem Mitarbeiter die pauschale Steuer zu zahlen und wer hat noch Freibeträge für steuerfreie Sachbezüge offen? Die Erfassung, Überwachung und richtige Berechnung pro Mitarbeiter stellt sich für viele Mandanten als zu aufwendig dar.

Ausgegebene Geschenke und Gutscheine müssen auch Ihnen als Steuerberater und dem Finanzamt jederzeit zugänglich sein. Darum verzichten viele Unternehmen auf die Ausschöpfung ihrer gesetzlichen Möglichkeiten und tragen eine höhere Steuerlast. SPENDIT bietet Lösungen für alle Arten von Unternehmen an, die auch die pauschalen Sachzuwendungen nach Paragraph 37b Einkommenssteuergesetz einfach digital verwalten.

Digitale Lösungen: einfach, transparent, rechtskonform

Die SpenditCard ist eine Visa Prepaid Card, die jedes Unternehmen in seinem individuellen Design erhält. Die Mitarbeiter des Unternehmens bekommen die SpenditCard, die wie eine normale Kreditkarte aussieht. Doch es gibt einen wesentlichen Unterschied zur klassischen Kreditkarte: Barabhebungen oder Überweisungen sind mit der SpenditCard nicht möglich, sondern wurden deaktiviert. Das bedeutet, alle Rechtsgrundlagen zu Sachbezugskarten sind für SpenditCard-Nutzer automatisch erfüllt.

Was ist nach Paragraph 37b EStG alles möglich?

In Verbindung mit dem Modul More verwaltet die SpenditCard pauschale Sachzuwendungen einfach, digital und transparent. Das Unternehmen beantragt die Karte für seine Mitarbeiter und lädt im SPENDIT Portal online Beträge bis zu den Höchstgrenzen nach Belieben auf. Die Eckdaten des Paragraphen 37b EStG lassen sich dabei wie von alleine berücksichtigen. Mehr als 10.000 Euro pro Jahr akzeptiert das Modul More gemäß Paragraph 37b des Einkommenssteuergesetzes beispielsweise nicht, sodass eine versehentliche Überschreitung ausgeschlossen ist.
Wie funktioniert die SpenditCard für Unternehmen und Steuerberater?

Jede Aufladung der SpenditCard seitens des Arbeitgebers sowie die Nutzung durch den Mitarbeiter dokumentiert das System zuverlässig. Mit ein paar Klicks stehen diese Daten allen zur Verfügung, die sie brauchen: Unternehmen sowie Steuerberater und Finanzamt. Das Beste daran: Ist die SpenditCard bereits im Einsatz, lassen sich die anderen Module für steuerfreie Sachbezüge, Erholungsbeihilfe oder Internetnutzung jederzeit dazu benutzen. Dazu gehören:

  • Modul More für pauschale Sachzuwendungen
  • Sachbezug 50 für steuerfreie Sachbezüge
  • Modul Celebrate für steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter
  • Modul Relax für die pauschalversteuerte Erholungsbeihilfe
  • Modul Online für die pauschalversteuerte Übernahme der Internetkosten

Steuern sparen leicht gemacht: mit den digitalen Lösungen von SPENDIT

Unternehmen fühlen sich mit der SpenditCard sicherer in der Nutzung der pauschalen Sachzuwendungen nach Paragraph 37b Einkommensteuergesetz und aller anderen Steuer-Spar-Möglichkeiten. Fehler entstehen erst gar nicht und das erleichtert Ihnen als Steuerberater ebenso die Arbeit, wie die schnelle, digitale Verarbeitung der Daten. Unternehmen haben es mit den innovativen SPENDIT Produkten leichter, die steuerlichen Ratschläge ihres Steuerberaters in die Tat umzusetzen und die besondere Magie der vollumfänglichen Steuerersparnis zu erleben.*

Steuern sparen für Selbstständige – auch das funktioniert mit den SPENDIT Produkten.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

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