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Leitfaden: Diese Geschenke für Arbeitnehmer sind abzugsfähig

von | Mai 22, 2018 | Mitarbeitermotivation

Mitarbeitergeschenke und Benefits fördern die Motivation Ihres Teams nachweislich stärker, als es bei der klassischen Gehaltserhöhung der Fall ist. Sie möchten Ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun, das Betriebsklima verbessern & dabei selbst profitieren? Dann gibt es für Sie folgende steuerbegünstigte und steuerfreie Mitarbeitergeschenke und Zuwendungen:

Job-Tickets

Es handelt sich hierbei um Fahrkarten, die von Ihnen als Unternehmer gekauft und an Ihre Mitarbeiter weitergegeben werden können. Sie zählen steuerrechtlich zu den sogenannten Sachbezügen und sind bis 50 Euro monatlich steuer- und sozialversicherungsfrei.

Gutscheine

Warengutscheine, Tankgutscheine und Ähnliches können ebenfalls steuer- und sozialversicherungsfrei an Ihre Mitarbeiter ausbezahlt werden, sofern sie die monatliche 50 Euro-Grenze nicht übersteigen. Ist der Wert höher, müssen Sie den gesamten Wert versteuern.

Bezahlte Verträge

Vom Chef spendierte Fitnessstudio-Verträge oder Ähnliches sind heutzutage immer mehr im Kommen. Auch diese Zuwendungen sind nach dem Steuerrecht Sachbezüge und bleiben bis zur genannten 50 Euro-Grenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Prepaid-Kreditkarte

Hierbei handelt es sich um eine Art Universalgutschein. Sie als Unternehmer laden die Prepaid-Karte mit dem entsprechenden Betrag auf und Ihr Mitarbeiter kann damit an jedem Zahlungsterminal bargeldlos bezahlen. Hier ist aber auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Karte für Bargeldabhebungen gesperrt ist. Nur dann wird sie vor dem Steuerrecht als Sachbezug gewertet und ist bis 50 Euro pro Kalendermonat steuer- und sozialversicherungsfrei.

My SpenditCard App und Karte 2 - Download

Kommt bei jedem Mitarbeiter gut an: die SpenditCard

Alle im Team gleich behandeln und jedem ein motivierendes Gehalts-Extra zukommen lassen? Das geht ganz einfach mit der SpenditCard, der Sachbezugskarte mit vielen Vorteilen: vom steuerfreien Geburtstagsgeschenk über die pauschalversteuerte Erholungsbeihilfe bis hin zum Internet-Zuschuss im Homeoffice.

Private Zusatzversicherungen

Als freiwillige Zahlungen an Arbeitnehmer sehr beliebt sind außerdem Zuschüsse zu privaten Zusatzversicherungen. Auch sie gelten vor dem Gesetz als Sachbezug und unterliegen der 50 Euro-Freigrenze pro Monat.

Internet

Sie möchten Ihren Mitarbeitern die Kosten für ihren Internetzugang erstatten? Kein Problem. Auch das ist bis zu einer Höhe von 600 Euro im Jahr möglich und muss nur mit einem Satz von 25 Prozent pauschal versteuert werden. Das einzige was Ihre Mitarbeiter tun müssen, ist Ihnen einmalig die Kosten zu bestätigen.

Steuerfreie Aufmerksamkeiten

Dabei handelt es sich um steuerfreie Mitarbeitergeschenke, denen ein bestimmter Anlass zugrunde liegt. Wenn Sie Ihrem Arbeitnehmer also zum Geburtstag, zur Beförderung, zur Trauung oder einem anderen ähnlichen Anlass ein Geschenk machen möchten, müssen Sie dieses bis zu einer Höhe von 60 Euro inkl. Umsatzsteuer nicht versteuern.

Sonderprämien, Incentives

Möchten Sie Ihrem Mitarbeiter einen freiwilligen Bonus ausbezahlen, handelt es sich um eine sogenannte pauschale Sachzuwendung, deren Nettobetrag mit 30 Prozent versteuert werden muss. Diese Pauschalversteuerung ist bis zu einer jährlichen Summe von 10.000 Euro möglich. Pauschale Sachzuwendungen sind jedoch in voller Höhe sozialversicherungspflichtig.

Erholungsbeihilfe

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeitern ein zusätzliches Urlaubsgeld auszubezahlen. Im Gesetz als „Erholungsbeihilfe“ definiert, haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Mitarbeiter bis zu 156 Euro, dessen Ehepartner bis zu 104 Euro und pro Kind noch einmal zusätzlich 52 Euro auszubezahlen. Versteuert werden müssen diese Zuwendungen lediglich mit einem pauschalen Steuersatz von 25 Prozent.

Zuschüsse für Mahlzeiten

Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem Zuschuss zum täglichen Mittagessen. Bis zu 6,33 Euro können Sie auf diese Weise steuerfrei erstatten. Allerdings ist diese Freigrenze an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So dürfen Essensmarken zum Beispiel nur für Arbeitstage verwendet werden.

Lunchit App und SpenditCard

SPENDIT hat mit seinen beiden Produkten, der SpenditCard und der Lunchit App, zwei Möglichkeiten geschaffen, diese steuerfreien oder steuerbegünstigten Zuwendungen über ein simples System zu verwalten.*

Über die SpenditCard Module können Sie Sachzuwendungen ganz einfach über eine Prepaid-Kreditkarte ausbezahlen, die Ihre Mitarbeiter flexibel zum bargeldlosen Bezahlen nutzen können.

Die Lunchit App ist die moderne Antwort auf die eingestaubte Essensmarke und ermöglicht Zuschüsse zu Mahlzeiten Ihrer Mitarbeiter auf sehr einfache Art und Weise. Über die Lunchit App können Ihre Mitarbeiter Rechnungen digital einreichen und erhalten ihren Zuschuss über die nächste Lohnabrechnung erstattet.

Spendit Benefit Experten

Spendit Benefit Experten

Die SPENDIT Benefit Experten revolutionieren die Welt der Mitarbeiter-Benefits seit 2014. Die Mission: Unternehmens dabei unterstützen, ihren Mitarbeiter:innen Wertschätzung zu zeigen und Sie glücklich zu machen.

*Bitte beachten Sie, dass wir keine Steuer- oder Rechtsberatung erbringen dürfen und mit dieser Information keine Steuer- oder Rechtsberatung erbracht wird. Es handelt sich lediglich um allgemeine Informationen zu den von uns angebotenen Produkten, die auf den jeweiligen Sachverhalt Ihres Unternehmens im Einzelfall anzupassen und aus steuer- und rechtlicher Sicht zu würdigen sind. Bitte holen Sie eine auf Ihre Umstände zugeschnittene Beratung Ihres Steuer- bzw. Rechtsberaters ein, bevor Sie Entscheidungen, über die sich in Zusammenhang mit unseren Produkten ergebenden Themen, treffen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

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